Für viele trans Menschen ist die offizielle Änderung ihres Vornamens und Personenstands ein wichtiger Schritt. Doch wie läuft so eine Änderung eigentlich genau ab? Und was für ein Aufwand und welche Kosten sind damit verbunden?

Als ich online zum ersten Mal erzählte, dass ich Linus bin, habe ich das spontan und voller Angst und Panik getan. Jahrelang dachte ich, ich könnte diesen Schritt niemals gehen. Und dann wurde mir irgendwann ganz plötzlich klar, dass ich nicht weiterleben kann, wenn ich diesen Schritt nicht gehe. Ganz ähnlich war es mit meinem Wunsch meinen Namen auch offiziell zu ändern – monatelang dachte ich, mir fehlt die Kraft dafür, bis ich irgendwann in einer Beratungsstelle saß und voller Angst und Panik sagte: „Mein einziger großer Wunsch gerade ist, endlich auch offiziell meinen Namen zu ändern.“

Wie gehe ich vor, wenn ich meinen Vornamen und Personenstand ändern möchte?

trans Menschen, die ihren Vornamen und Personenstand ändern wollen, müssen dafür bei einem beliebigen Amtsgericht einen formlosen Antrag einreichen. Dem Antrag beigefügt werden sollte ein sogenannter transsexueller Lebenslauf. Nach Einreichen dieses Antrags, werden vom Gericht zwei Gutachten in Auftrag gegeben, in denen die Gutachter*innen darlegen müssen, dass die betroffene Person sich dem anderen Geschlecht zugehörig fühlt und sich dieses Gefühl auch nicht mehr ändern wird. Es ist möglich, sich einen Gutachter oder eine Gutachterin zu wünschen, für das zweite Gutachten bekommt man jemanden zugeteilt. Es ist von Fall zu Fall unterschiedlich, wie lange es dauert, ein Gutachten zu erstellen – es hängt ganz davon ab, wie schnell Termine vergeben werden, wie lang die Wartezeit ist und wie viele Sitzungen benötigt werden. Ich habe schon gehört, dass es Verfahren gab, die in vier Monaten durch waren, während andere eineinhalb Jahre dauerten.

Kosten des Verfahrens

Die Kosten des Verfahrens müssen von den Antragstellern selbst getragen werden und schwanken zwischen 1000€ und 4000€.  Diese Schwankungen sind sicherlich auch damit zu erklären, dass unterschiedlich viele Sitzungen für die Erstellung eines Gutachtens benötigt werden – für eine Sitzung zahlt man übrigens einen Stundensatz von 100€.

In bestimmten Fällen kann dem Antrag ein Formular für die Beantragung der Prozesskostenbeihilfe beigelegt werden.  Für die Prozesskostenbeihilfe kommen diejenigen in Frage, die wenig Geld verdienen oder diejenigen, die so hohe Ausgaben haben, dass ihnen im Monat zu wenig bleibt, um die Verfahrenskosten selbst zu tragen. Die Bewilligung für Prozesskostenbeihilfe kann jedoch im laufenden Verfahren wieder zurückgezogen werden – falls sich die finanziellen Umstände ändern.

Kritik

Für etwas, das eigentlich die eigene Entscheidung eines erwachsenen Menschen  sein sollte und im Prinzip ein simpler Verwaltungsakt ist, ist also ein immenser Aufwand nötig: das Verfahren kostet Zeit, Geld und Kraft. Diese Tatsache führt immer wieder zu Kritik am aktuellen Verfahrensprozedere.

Was zudem immer wieder kritisiert wird, ist die Art und Weise der Gutachtenerstellung – wie kann ich beweisen, dass ich trans genug bin, um meinen Personenstand ändern zu lassen? Ist meine Frisur trans genug? Meine Kleidung? Mein Auftreten? Mein Leben? Bin ich noch trans genug, wenn ich zur Anhörung nicht meinen Binder anziehe? Das sind alles Fragen, die mich manchmal nachts wach liegen lassen.

Wie schaut es eigentlich in anderen Ländern aus?

Das Verfahren ist nicht in allen Ländern so kompliziert, wie hier. In Argentinien, Dänemark, Malta, Irland oder auch Norwegen können trans Menschen ohne gerichtlichen Beschluss und ohne Gutachten ihren Vornamen und ihr Geschlecht ändern.

Übrigens: auch cis Personen müssen für eine Namensänderung zahlen!

Zuletzt bin ich immer wieder über Kommentare gestolpert, in denen Menschen schrieben, dass auch cis Personen für eine Namensänderung zahlen müssten. Das ist natürlich korrekt! Wer beschließt, dass er jetzt nicht mehr Peter heißen möchte, sondern lieber Klaus, muss für diese Namensänderung zahlen. Der Unterschied ist aber, dass Peter für seinen Wunschnamen nicht zwei Gutachten in Auftrag geben muss und deshalb bedeutend weniger zahlen muss.

Habt ihr noch Fragen?

Ich habe bisher den Antrag auf Prozesskostenhilfe gestellt und werde nun die nächsten Schritte in Angriffe nehmen, über die ich euch hier gerne weiterhin auf dem Laufenden halten kann.

Habt ihr darüber hinaus noch Fragen?

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